- Schutzausrüstung wird von Fahrschule gestellt
- Ausbildung von Motorrad zu Motorrad
- Fahrschulinhaber fährt selbst Motorrad
- Motorräder mit ABS

Klasse A1

Suzuki GN 125

 

Fahrzeugdaten:

112 kg
über 100 km/h
Sitzhöhe 75 cm

 

 

 KTM 125 Duke

Fahrzeugdaten:

135 kg
15 PS
über 100 km/h
ABS
Sitzhöhe 79 cm

 

Klasse A2

BMW F650 GS

Fahrzeugdaten:

Gewicht 199 Kg
34 PS leistungsreduziert
ABS
Sitzhöhe 73 cm
tiefer gelegt
niedrige Sitzbank

 

KAWASAKI ER GN

Fahrzeugdaten:

199 Kg
34 PS leistungsreduziert
ABS
Sitzhöhe 78 cm
auch mit niedriger Sitzbank

 

 

Klasse A

KAWASAKI TL600

Fahrzeugdaten:

217 Kg
61 PS
Sitzhöhe 72 cm
niedrige Sitzhöhe

 Suzuki Gladius

Fahrzeugdaten:

205 Kg
71 PS
ABS
niedrige Sitzhöhe 74 cm
tiefergelegt
Ganganzeige

Honda CBF 1000

Fahrzeugdaten:

256 Kg
98 PS
ABS
Sitzhöhe dreifach verstellbar von 77,5 auf 75,5

Klasse A1:

 
Beinhaltet AM
direkter Erwerb
ab 16 Jahre
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
 

Klasse A2:

 
Beinhaltet A1, AM
direkter Erwerb
ab 18 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
 

Klasse A:

 
Beinhaltet A1,A2
direkter Erwerb
ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.